Was ist CLP?

Nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 müssen alle Stoffe (bis zum 01.12.2010) und Gemische (bis zum 01.06.2015) neu eingestuft und gekennzeichnet werden. Diese Verordnung – auch CLP-Verordnung (Classification and Labelling of Products) genannt – basiert auf dem Global Harmonisierten System (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen. Ziel ist eine weltweite Harmonisierung der Einstufungskriterien und Kennzeichnungselemente gefährlicher Stoffe und Gemische.

Weitere Informationen finden Sie z.B bei ECHA: http://echa.europa.eu/clp_en.asp